... und informieren Sie gerne über unsere Amtshandlungen


SIE WOLLEN ZUR EVANGELISCHEN KIRCHE A.B. GEHÖREN ?

 

Wenn Sie bereits christlich getauft sind, ist das kein Problem. Sie müssen lediglich vorher aus Ihrer "alten" christlichen Gemeinschaft austreten. Dann trifft sich ein/e Pfarrer/in mit Ihnen zu einem Gespräch, in dem im Wesentlichen über die speziellen Inhalte des evangelischen Bekenntnisses und die evangelische Glaubenspraxis geredet wird. Wenn Sie dann immer noch evangelisch werden wollen, steht dem nichts mehr im Wege. Formal benötigen wir von Ihnen einen Taufschein, den Meldezettel und die Austrittsbestätigung aus Ihrer vorherigen Glaubensgemeinschaft.       


SIE BENÖTIGEN EIN OFFENES OHR / SEELSORGE ?

 

Wir können nicht immer wissen, was Sie bedrückt oder ob Sie in ein Krankenhaus aufgenommen wurden. Wenn Sie Besuch von einer Pfarrer*in haben wollen, rufen Sie bitte in unserem Büro an oder einen der Pfarrer*innen direkt. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen. In manchen Spitälern gibt es auch haupt- und ehrenamtliche Seelsorger*innen, die Sie gerne besuchen. Bitte geben Sie dafür bei der Aufnahme an, dass sie evangelisch sind und die Krankenhausseelsorge ihre Namen/Zimmernummer bekommen darf. Leider geben die Spitäler die Namen religiös gebundener Patient*innen nicht mehr automatisch an die Krankenhausseelsorge weiter. Unsere Gemeinde hat derzeit eine ehrenamtliche Krankenhausseelsorgerin im Spital der Barmherzigen Schwestern in der Stumpergasse im 6. Bezirk, die alle Evangelischen besucht, deren Namen sie erfährt. Möchten Sie anonym das Angebot der Telefonseelsorge wahrnehmen, wählen Sie die Nr. 142 (ohne Vorwahl) - das Gespräch ist kostenlos (aus österreichischen Netzen), Tag und Nacht möglich, und der Anruf erscheint auch nicht auf Ihrer Telefonabrechnung.           


SIE WOLLEN IHR KIND ODER SICH SELBST BEI UNS TAUFEN LASSEN?

 

Wir freuen uns natürlich, denn mit jeder Taufe wird die Gemeinde Jesu in dieser Welt ein Stück größer. Melden Sie sich einfach in unserer Kanzlei und geben Sie dort ihr Wunschtaufdatum bekannt (auch per mail möglich). Damit Sie Grundsätzliches schon wissen hier ein paar Informationen. Soll ein noch nicht religionsmündiges Kind getauft werden (bis vollendetes 14. Lebensjahr) muss mindestens ein Elternteil oder einer der Pat/innen evangelisch sein. Wenn mindestens ein Elternteil evangelisch ist, können die Pat/innen auch einer anderen christlichen Konfession angehören - Pat/innen ohne christliches Bekenntnis sind nicht möglich, da die Pat/innen auch das Versprechen abgeben, das Kind an christliche Glaubensinhalte heranzuführen. Was an Dokumenten nötig ist, wird Ihnen dann unsere Sekretärin mitteilen. Wenn die adminsitrativen Dinge geklärt sind, meldet sich einer unserer Pfarrer/innen bei Ihnen und vereinbart ein Taufgespräch, in dem es um Ablauf und Inhalte der Taufe geht - es gibt dabei auch breite Möglichkeiten der eigenen Mitgestaltung.            


DU WILLST DICH KONFIRMIEREN LASSEN?

 

Der Konfikurs findet von jeweils von Mitte September bis etwa Pfingsten für Jugendliche der 8. Schulstufe statt (man sollte das 14. Lebensjahr zur Konfirmation vollendet haben bzw. im Konfirmationsjahr vollenden). Natürlich können auch ältere Jugendliche daran teilnehmen. Für Erwachsene, die sich nachkonfirmieren lassen wollen, gibt es die Möglichkeit von individuellen abendlichen Vorbereitungseinheiten jenseits des Konfikurses. Der Konfikurs für Jugendliche besteht aus thematischen Einheiten, die etwa alle 14 Tage am Donnerstag von 18-20 Uhr im Jugendkeller stattfinden, 3 Nachmittagseinheiten am Samstag 17-20 Uhr mit Abendessen, 2 Wochenendcamps (gemeinsam mit schon konfirmierten Jugendlichen) und Kirchenschlaf. Uns geht es dabei um ein ausgewogenes Verhältnis von thematischer Diskussion, Spiel und Gruppenaktivität, wir wollen zum selbstständigen mündigen Nachdenken über den christlichen Glauben einladen und seine Rituale kennenlernen. Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet nicht zur Konfirmation, auch ein Ausstieg während des Kurses ist möglich. Konfirmiert werden kann jeder, der getauft ist und am Kurs teilgenommen hat. Nichtgetaufte können vor der Konfirmation oder während der Konfirmation getauft werden. Die Anmeldung sollte spätestens in der ersten Septemberwoche in der Pfarrkanzlei (gerne auch per e-mail) erfolgen.


SIE WOLLEN DEN FEIERLICHEN SEGEN FÜR IHRE EHE?

 

Die evangelische Hochzeit versteht sich als Dank- und Segnungsgottesdienst einer vom Staat beurkundeten Ehe. Entweder Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin müssten außerdem evangelisch sein. In der evangelischen Kirche gibt es die Möglichkeit, als Geschiedene noch einmal kirchlich zu heiraten. Wenn Sie Interesse an einer "ökumenischen" Segnung haben, müssen Sie entscheiden, ob es eine evangelische Feier mit katholischer Assistenz oder eine katholische Feier mit evangelischer Assistenz sein soll. 2019 beschloss die evangelische Synode A.B., homosexuelle Ehen als "eheanalog" anzusehen; insofern können auch homosexuell lebende Menschen ihre Verbindung in unserer schönen Kirche feiern. Wenn Sie sich also für eine evangelische Segensfeier interessieren, dann kontaktieren Sie bitte die Pfarrkanzlei. Unsere Pfarrerin oder unser Pfarrer wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein vorbereitendes Gespräch führen. 


SIE WOLLEN EIN JUBILÄUM MIT UNS FEIERN?

 

Es ist nicht selbstverständlich, wenn eine Ehe Bestand hat, wenn man in guten und in schlechten Zeiten beisammen bleibt, wenn man auf eine geglückte Beziehung zurückblicken kann. Wenn Sie Gott für Ihr Miteinander danken und um seinen Segen für Ihren weiteren gemeinsamen Weg bitten wollen, feiern wir gerne mit Ihnen einen festlichen Gottesdienst  -  sei es als Silberne oder Goldene Hochzeit. Gerne feiern wir Ihre Liebe, auch wenn Sie nicht verheiratet sind. Und auch einen anderen fröhlichen oder bedenkenswerten Anlass bringen wir gerne mit Ihnen vor Gott, der sich mit uns freut, der uns begleiten will.


EIN ANGEHÖRIGER SOLL CHRISTLICH BESTATTET WERDEN?

 

Der Tod eines geliebten Menschen bringt die Angehörigen in eine Ausnahmesituation, in der wir gerne für Sie das sind. Wir begleiten Sie beim Abschied und gestalten eine würdige, persönliche und liebevolle Feier. Jedes Mitglied unserer Gemeinde hat Anspruch auf eine evangelische Beerdigung oder Verabschiedung vor einer Kremation. In der Regel kontaktiert die Bestattung das Pfarramt und teilt uns den Termin für die Beerdigung mit; sollten Sie einen bestimmten Pfarrer wünschen, dann klären Sie bitte unbedingt vorher den Termin mit diesem ab; da wir Pfarrer auch Lehrer sind, können wir nur eine Beerdigung übernehmen, wenn wir nicht im Unterricht sind. Schon einige Tage vor der Trauerfeier werden Sie als Angehörige zu einem persönlichen Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer eingeladen, wo Sie (unter seelsorgerlicher Verschwiegenheit) alles sagen können, was Sie belastet und bewegt und was Ihnen für die Gestaltung der Beerdigung wichtig ist. Sollte aus irgendeinem Grund keine Trauerfeier auf einem Friedhof oder Friedenshain möglich sein, feiern wir mit Ihnen gerne in unserer Kirche einen Gottesdienst im Gedenken an den Verstorbenen.